- Wir, der Vorstand, die Abteilungsleitungen und der Trainer- und Übungsleiterstab
sind uns unserer Verantwortung für das Thema „Prävention und Intervention
sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen
bewusst. - Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen dokumentieren mit der
Unterzeichnung des Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
im VfL Engelskirchen unter Einhaltung von ethischen und moralischen
Gesichtspunkten gestalten. Die Rückgabe des für den Verein vorgesehenen
Exemplars ist ein verbindliches Zeichen der Solidarität in unserem Verein. Die
unterzeichneten Exemplare werden über die Abteilungsleitungen gesammelt und
beim Vorstand aufbewahrt.# - Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die im kinder- und jugendnahen
Bereich tätig sind, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes
Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. Die
Vertraulichkeit wird zugesichert. Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der
kostenfreien Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses hält der Verein
bereit. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt für Trainer- und Übungsleiterstab
durch die Abteilungsleitung, für Abteilungsleitungen durch den Vorstand und für die
Vorstandsmitglieder durch jeweils ein anderes Vorstandsmitglied, auf einem
bereitgestellten Formblatt. Die Formblätter werden zentral beim Vorstand
aufbewahrt. Die/der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte erstellt eine
Gesamtdokumentation und kontrolliert die turnusmäßige Vorlage der
Führungszeugnisse. - Jeder haupt- oder ehrenamtlich Tätige ist verpflichtet, den Vorstand unverzüglich zu
informieren, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter
Gewalt gegen ihn/sie eingeleitet wurde. - Alle Ebenen – Vorstand, Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer,
Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihren eigenen
Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt
sexualisierter Gewalt bekannt wird. - Frau Denise Weber, (Kontakt unter Mail: weber,denise@arcor.de oder Telefon:
0160 8933044), Kinder- und Jugendschutzbeauftragte im Verein, steht als
Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen
Mitgliedern zur Verfügung. Sie ist entsprechend fortgebildet und arbeitet in dieser
Thematik unmittelbar mit dem Vorstand zusammen. Im Verdachtsfalle oder bei
Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren. - Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden Verdachtsfall im
Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. - Der Kontakt zur Fachberatungsstelle nina+nico Beratung von Mädchen, Jungen
und Frauen e.V., Kaiserstraße 21-27, 51643 Gummersbach, ist hergestellt. Für
Nachfragen steht die Fachberatungsstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung.
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 2261 24792
Telefax: +49 (0) 2261 912136
E-Mail: info@nina-nico.de
www.nina-nico.de - Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 6.
genannte Ansprechpartnerin des Vereins – einzubeziehen. - Wir stellen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im
Projekt „Schweigen schützt die Falschen! – Prävention und Intervention
sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher. Diese Fortbildungen können mit 8
beziehungsweise 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz angerechnet
werden. Die Termine werden veröffentlicht. - Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir
wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet. - Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen
nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns
zunächst selbst Hilfe holen müssen. - Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu
dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene
Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck). - Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen
Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben. - Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die
Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen
Nachrede erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen
begründen. - Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem
Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der
Betroffenen. - Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten
Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem
Verein! - Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache
mit der Ansprechpartnerin (siehe Punkt 6) unseres Vereines. Es ist dabei zu
gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind. - Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand
beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen und der Verdächtigen.