Konzept und Handlungsleitfaden des VfL Engelskirchen zum Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“

  1. Wir, der Vorstand, die Abteilungsleitungen und der Trainer- und Übungsleiterstab
    sind uns unserer Verantwortung für das Thema „Prävention und Intervention
    sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen
    bewusst.
  2. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen dokumentieren mit der
    Unterzeichnung des Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
    im VfL Engelskirchen unter Einhaltung von ethischen und moralischen
    Gesichtspunkten gestalten. Die Rückgabe des für den Verein vorgesehenen
    Exemplars ist ein verbindliches Zeichen der Solidarität in unserem Verein. Die
    unterzeichneten Exemplare werden über die Abteilungsleitungen gesammelt und
    beim Vorstand aufbewahrt.#
  3. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die im kinder- und jugendnahen
    Bereich tätig sind, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes
    Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. Die
    Vertraulichkeit wird zugesichert. Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der
    kostenfreien Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses hält der Verein
    bereit. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt für Trainer- und Übungsleiterstab
    durch die Abteilungsleitung, für Abteilungsleitungen durch den Vorstand und für die
    Vorstandsmitglieder durch jeweils ein anderes Vorstandsmitglied, auf einem
    bereitgestellten Formblatt. Die Formblätter werden zentral beim Vorstand
    aufbewahrt. Die/der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte erstellt eine
    Gesamtdokumentation und kontrolliert die turnusmäßige Vorlage der
    Führungszeugnisse.
  4. Jeder haupt- oder ehrenamtlich Tätige ist verpflichtet, den Vorstand unverzüglich zu
    informieren, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter
    Gewalt gegen ihn/sie eingeleitet wurde.
  5. Alle Ebenen – Vorstand, Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer,
    Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihren eigenen
    Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt
    sexualisierter Gewalt bekannt wird.
  6. Frau Denise Weber, (Kontakt unter Mail: weber,denise@arcor.de oder Telefon:
    0160 8933044), Kinder- und Jugendschutzbeauftragte im Verein, steht als
    Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen
    Mitgliedern zur Verfügung. Sie ist entsprechend fortgebildet und arbeitet in dieser
    Thematik unmittelbar mit dem Vorstand zusammen. Im Verdachtsfalle oder bei
    Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren.
  7. Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden Verdachtsfall im
    Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
  8. Der Kontakt zur Fachberatungsstelle nina+nico Beratung von Mädchen, Jungen
    und Frauen e.V., Kaiserstraße 21-27, 51643 Gummersbach, ist hergestellt. Für
    Nachfragen steht die Fachberatungsstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung.
    Kontakt:
    Telefon: +49 (0) 2261 24792
    Telefax: +49 (0) 2261 912136
    E-Mail: info@nina-nico.de
    www.nina-nico.de
  9. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 6.
    genannte Ansprechpartnerin des Vereins – einzubeziehen.
  10. Wir stellen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im
    Projekt „Schweigen schützt die Falschen! – Prävention und Intervention
    sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher. Diese Fortbildungen können mit 8
    beziehungsweise 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz angerechnet
    werden. Die Termine werden veröffentlicht.
  11. Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
    Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir
    wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
  12. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen
    nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns
    zunächst selbst Hilfe holen müssen.
  13. Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu
    dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene
    Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
  14. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen
    Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
  15. Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die
    Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen
    Nachrede erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen
    begründen.
  16. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem
    Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der
    Betroffenen.
  17. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten
    Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem
    Verein!
  18. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache
    mit der Ansprechpartnerin (siehe Punkt 6) unseres Vereines. Es ist dabei zu
    gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
  19. Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand
    beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte
    der Betroffenen und der Verdächtigen.